Formulare und Infomaterial
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Starterpaket
Flexibilisierung des Einschulungstermins
Für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September eines Jahres vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben; die formlose Erklärung ist vor dem Beginn des betreffenden Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben. Sie muss nicht begründet werden.
Kinder, deren Erziehungsberechtigte von der flexiblen Neuregelung Gebrauch machen und für die der Schulbesuch um ein Jahr hinausgeschoben wird, haben bis zu ihrem Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz im Umfang von vier Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Ob ein Kind, dessen Erziehungsberechtigten von der Flexibilisierung des Einschulungstermins Gebrauch machen, in seiner bisherigen Einrichtung weiter betreut werden kann, obliegt den Entscheidungen des Trägers der Kindertageseinrichtung und des örtlichen Trägers der Kinderund Jugendhilfe.
Der sichere Schulweg
Wenn in der Schule ein Unfall passiert, kümmert sich die Schule um alle notwendigen Maßnahmen. Kommt es jedoch auf dem Weg zur Schule oder auf dem Rückweg zu einem Unfall, sind Sie als Eltern gefragt!
Weitere Informationen zum Umfang der gesetzlichen Unfallversicherung bei schulischen Veranstaltungen sowie zur Prävention von Gefahren mit Tipps für mehr Sicherheit im Straßenverkehr finden Sie im Flyer des BS GUV.
Abmeldung
Hier finden Sie einen Abmeldebogen, falls Sie umziehen.
Wiederholung eines Schuljahrgangs
Hier finden Sie die Einwilligungserklärung, falls Ihr Kind eine Klasse freiwillig wiederholen soll.
Wechsel des Schulbezirks
Hier finden Sie ein Merkblatt des RLSB sowie einen Antrag für den Besuch einer anderen Schule (Antrag auf Genehmigung des Besuchs einer Schule außerhalb des zuständigen Schulbezirks nach § 63 Abs. 3 des Niedersächsischen Schulgesetzes - NSchG).